Gasleitungs-Check
Änderung der Technischen Richtlinien für Gasinstallationen (TRGI)
Ab sofort können wir für Sie die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der gesamten Gasanlage, nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen Nr. 13.3.1.1, durchführen.
Wussten Sie, dass ab Ihrer Hauptsperreinrichtung (HAE s. Abb.) des Gas-Netzanschlusses die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümer und Mietern liegt?
Der Zahn der Zeit
Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, Ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008)“ wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.
Ein Risiko auf leisen Sohlen.
Vielfach unbekannt
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Dieser Gas-Leitungs-Check ist jährlich durch zuführen und kann auch vom Betreiber oder einer Fremdperson ausgeführt werden. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Unser Angebot
Wir kontrollieren, gegen einen geringen Kostenaufwand für Sie, alle frei verlegten Erdgasleitungen auf deren einwandfreien Zustand. Die freie Zugänglichkeit der Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler. Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Dokumentation
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau und alle geprüften Leitungen, Geräte, Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle.
Ihre Vorteile
Höhere Sicherheit für Familie und Mieter
Früherkennung von Schäden
Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
Erhöhung der Betriebssicherheit
Technische Expertise
Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig durchgeführten Überprüfung
Nachweis gegenüber dem Gebäudeversicherer
Mit Sicherheit ein gutes Gefühl